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Verwaltungsgericht in Weimar gibt Sitzblockierern Recht

Nachricht vom 27.Mai 2011

Das Verwaltungsgericht in Weimar hat drei Teilnehmern der Sitzblockade vor dem Erfurter Topf-und-Söhne-Gelände Recht gegeben. Die Jugendlichen hatten geklagt, weil sie nach der gewaltsamen Auflösung der Blockade stundenlang in Gewahrsam gehalten wurden. Dies hätte die Polizei nicht tun dürfen, urteilte gestern das Gericht. Von der Sitzblockade selbst sei keine Gewalt ausgegangen. Die friedliche Spontandemonstration gegen die Räumung des Geländes sei durch das Grundgesetz geschützt. Sie stand laut Gericht nicht im Zusammenhang zu den gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den eigentlichen Besetzern. - Am 16. April 2009 hatten sich 35 Jugendliche gegen mehrere hundert Polizisten zur Wehr gesetzt, die das jahrelang besetzte Haus räumen wollten. Auf dem Gelände der Firma "Topf & Söhne", die während der Naziherrschaft Verbrennungsöfen für die Konzentrationslager baute sind inzwischen ein Gewerbe- und Wohngebiet sowie eine Gedenkstätte entstanden. (wk)


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