Umweltabteilung informiert zum Betrieb von Gartengeräten
Nachricht vom 23.September 2011
Die Umweltabteilung der Stadt weist zum heutigen Herbstbeginn Gartenbesitzer darauf hin, daß an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich keine motorbetriebenen Geräte im Freien betrieben werden dürfen. Freischneider, Grastrimmer oder Laubbläser sind auch Samstags verboten. Da können aber bis 20 Uhr noch motorbetriebene Rasenmäher und Schredder betrieben werden. Wer dagegen verstößt, könne zu Verwarn- oder Bußgeldern verpflichtet werden, heißt es. Zu beachten sei auch, daß Kleingartensatzungen oder Hausordnungen noch strengere Regelungen vorschreiben. (wk)
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