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Verfassungsgericht erklärt Finanzausgleich für rechtens

Nachricht vom 03.November 2011

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen für rechtens erklärt. Das Berechnungsverfahren des Landes für die Zahlungen an die Städte und Gemeinden verstoße nicht gegen die Thüringer Verfassung, so die Richter. Damit ist die Klage der FDP-Landtagsfraktion von 2010 gescheitert. Die Liberalen wollten mit ihrem Vorstoß für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei den Kommunalfinanzen sorgen. Sie meinten, daß sich die Zahlungen des Landes nicht nach den tatsächlichen Kosten der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben richteten. Dem widersprach das Weimarer Gericht. (wk)


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