Oberverwaltungsgericht Weimar erlaubt Nazi-Veranstaltung in Meinigen
Nachricht vom 01.Juni 2012
Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat jetzt die in Meiningen geplante Neonazi-Veranstaltung "Volkstod stoppen" wieder erlaubt. Damit wurde das anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen aufgehoben. Es gebe keine Hinweise auf eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die ein Verbot rechtfertigen könnten, hieß es aus Weimar. Mit dem Argument hatte das Gericht in Meiningen sein Urteil in der vergangenen Woche begründet. Der Beschluss ist nun rechtskräftig. - Bei der umstrittenen Versammlung wollen am 9. Juni in Meiningen an die 500 Neonazis auftreten. Dagegen haben Nazigegner und Bündnisse gegen Rechts Proteste angekündigt. (wk)
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