Verfassungsgerichtshof verhandelt im September über Polizeibefugnisse
Nachricht vom 10.August 2012
Über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Polizeiaufgabengesetz ist am 5. September eine mündliche Verhandlung geplant. Das teilte gestern der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar mit. Es soll darüber entscheiden, ob verdeckte Ermittlungen der Polizei rechtens sind. Drei Rechtsanwälte hatten das Gericht angerufen. Sie wollen die Befugnisse der Polizei beim Einsatz verdeckter Ermittler, der Telefonüberwachung sowie der Überwachung von Wohnungen überprüfen lassen. - Laut Gesetz kann die Thüringer Polizei zu diesen Mitteln greifen, wenn es darum geht, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren oder schwere Straftaten zu verhindern. (rj)
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