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Nachricht vom 16.September 2004

Die gestrige Wahl von Dirk Hauburg zum Weimarer Rechtsdezernenten ist möglicherweise nichtig. Das geht aus einem Kommentar zur Thüringer Kommunalordnung hervor. Danach ist der Dezernent in geheimer Wahl durch den Stadtrat zu wählen. Eine Wahl ist aber nur dann geheim, wenn die Stadtratsmitglieder bei der eigentlichen Abstimmungshandlung völlig unbeobachtet und von dritter Seite unbeeinflußt sind. Deshalb müssen zu einer geheimen Wahl auch immer Wahlkabinen benutzt werden. Verzicht auf die Geheimhaltung ist unzulässig. Bei der Wahl Hauburgs gestern Abend gab es keine Wahlkabinen. Die Stadträte füllten die Wahlzettel an ihren Tischen aus, für ihre jeweiligen nachbarn immer einsehbar. Das bedeutet, daß die Wahl von Dirk Hauburg zum Rechtsdezernenten praktisch ungültig ist. Vertreter des Landesverwaltungsamtes haben die Abstimmung verfolgt. Das Landesverwaltungsamt selbst könnte die Wahl von sich aus beanstanden. Auf jeden Fall gegen die Wahl vorgehen wollen die Weimarer Grünen. (jm)


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