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Landgericht Mühlhausen weist Klage gegen Märki zurück

Nachricht vom 26.November 2012

Die Klage gegen DNT-Ex-Intendant Stephan Märki ist jetzt ein Jahr nach Anklageerhebung vom Landgericht Mühlhausen zurückgewiesen worden. Es liege keine Straftat vor, so die für Wirtschaftskriminalität zuständige Strafkammer. Märki war beschuldigt worden, im Jahr 2010 bei der Vergabe der Pausen-Versorgung im Theater seine damalige Lebensgefährtin begünstigt zu haben. Dabei habe es sich laut Staatsanwaltschaft um "wettbewerbsbeschränkende Absprachen" gehandelt, die nach dem Wirtschaftsrecht strafbar seien. Vom Gericht hieß es nun, dies gelte nur für Waren oder gewerbliche Leistungen nicht aber bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession. - Märki hatte die Vorwürfe immer als das "übliche Dorfmobbing" bezeichnet. Bei der Vergabe seien sowohl der Aufsichtsrat des Theaters als auch die zuständige Behörde des Landes einbezogen gewesen. (wk)


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