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Landesregierung muß Kommunalordnung ändern

Nachricht vom 13.Oktober 2004

Die Thüringer Landesregierung muß die 2002 geänderte Kommunalordnung schon wieder ändern. Dazu ist sie gestern vom Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verurteilt worden. Geklagt hatten damals die Landkreise Saale-Orla und Sömmerda, weil sie ihre Personal- und Finanzhoheit gefährdet sahen. Das Land hatte die Kreise gezwungen, das Personal der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zu übernehmen. Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, daß die Landesregierung die Kreise vor der Änderung der Kommunalordnung 2002 nicht angehört habe. Somit habe sie gegen die Verfassung verstoßen. Die Thüringer Kommunalordnung muß nun dem Urteil des Verfassungsgerichtes angepaßt werden. (jm)


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