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OVG Weimar erlaubt Fackelmarsch am 9. November

Nachricht vom 08.November 2016

Der von der Stadt Jena für den 9. November verbotene Nazi-Fackelmarsch darf an diesem Tag stattfinden. Das hat gestern endgültig das Oberverwaltungsgericht in Weimar entschieden. Damit hat die höhere Instanz die Beschwerde der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera abgewiesen. Es seien keine konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit dargelegt worden, die ein Verbot für den 9. November rechtfertigten, heißt es vom Weimarer Gericht. Die Anmelder bezögen die Kundgebung nicht auf die Pogromnacht, sondern auf den Mauerfall am 9. November 1989. Mit dem Argument hatten die Kläger bereits in der ersten Instanz Erfolg. - Die Jenaer Behörden wollten die Kundgebung des fremdenfeindlichen Thügida-Bündnis von morgen auf heute verlegen. Die Entscheidung war mit dem historisch sensiblen Datum begründet worden: Am 9. November 1938 hatten die Nazis nach einem Fackelmarsch jüdische Geschäfte und Synagogen zerstört. (wk)


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