Kreis-Veterinäramt verfügt Stallpflicht
Nachricht vom 15.November 2016
Wegen der Geflügelpest in Norddeutschland sollen Geflügelhalter im Weimarer Land ab sofort ihre Tiere im Stall lassen. Das hat jetzt das Veterinäramt des Landkreises verfügt. Außerdem sind alle Tierbestände, auch die von Hobbyzüchtern beim Veterinäramt anzuzeigen. Alle Zu- und Abgänge im Bestand müssen dokumentiert werden. Die Maßnahmen seien vorbeugend, bisher sei der Erreger in der Region nicht nachgewiesen, heißt es. Es bestehe aber von Oßmanstedt Ilmabwärts bis Großheringen ein erhöhtes Risiko der Ansteckung durch Wildvögel. In einem Korridor von 500 Metern links und rechts des Flußlaufes gebe es Zugvögelsammelplätze. (wk)
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