Ballstedt-Prozeß wird ohne Abhörprotokolle weitergeführt
Nachricht vom 23.Februar 2017
Im Prozess zum brutalen Neonazi-Überfall von Ballstädt sollen die Abhörprotokolle des Verfassungsschutzes nun doch nicht als Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Was in den Protokollen dargelegt sei, habe sich im Zuge des Prozesses ohnehin schon erwiesen, erklärte der Vorsitzende Richter gestern in Erfurt. Laut DPA reagierten darauf die Vertreter der Nebenkläger mit scharfer Kritik. Sie hatten sich monatelang bemüht, die Mitschnitte von Telefonaten der Angeklagten als Beweise einzubringen. - Der Prozeß vor dem Erfurter Landgericht läuft seit Dezember 2015. Angeklagt sind 14 Männer und eine Frau unter anderem wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs. Sie sollen Anfang Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt, Kreis Gotha, überfallen und dabei 10 Menschen teils schwer verletzt haben. Einige der vorbestraften Schläger aus der Neonazi-Szene waren zuvor vom Verfassungsschutz abgehört worden. (wk)
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