Verfassungsgericht verkündet erstes Urteil am 9. Juni
Nachricht vom 02.Juni 2017
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar will das erste Urteil zu den Gebietsreform-Klagen heute in einer Woche verkünden. Der Termin am 9. Juni ist öffentlich. Eingeladen wird in den Sitzungssaal Gutenbergstraße. Vorausgegangen war am Dienstag die mündliche Verhandlung der Klage der CDU-Landtagsfraktion gegen das sogenannte Vorschaltgesetz zur Neugliederung von Landkreisen und Gemeinden. - Insgesamt liegen mehr als ein Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen die Gebietsreform vor, darunter von neun Landkreisen und acht Gemeinden. Deren Klageschriften sollen ab dem 28. Juni behandelt werden. Am 14. Juni will das Gericht die Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren aufrufen. Die Stadt Weimar will ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Vorschaltgesetz zurücknehmen, wenn die Landesregierung den Gesetzentwurf mit Bestand der Kreisfreiheit in den Landtag eingebracht hat. (wk)
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