Verurteilte im Ballstädt-Prozess legen Revision ein
Nachricht vom 02.Juni 2017
Der brutale Neonazi-Überfall von Ballstädt bleibt auch nach der Urteilsverkündung ein Fall für die Justiz. Alle Beschuldigten hätten Revision gegen die Entscheidung eingelegt, heißt es vom Erfurter Landgericht. Damit müsse nun der Bundesgerichtshof prüfen, ob das Urteil fehlerhaft sei. - In dem 17 Monate dauernden Prozeß waren vor einer Woche überraschend hohe Haftstrafen verhängt worden. Das Gericht sah es schließlich als erwiesen an, daß ein Großteil der 14 Angeklagten Anfang Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt, Kreis Gotha, gestürmt und 10 Menschen teils schwer verletzt haben. Bei dem brutalen Überfall handele sich um ein "herausragendes Ereignis, das über das bisher Erlebte weit hinausgehe", hieß es zur Urteilsbegündung. (wk)
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