Oberbürgermeister freut sich über Weimarer Gerichtsurteil
Nachricht vom 12.Juni 2017
Oberbürgermeister Stefan Wolf hat sich nach dem Aus für das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor allem über die Anmerkungen in der Urteilsbegründung gefreut. Die entsprächen genau unseren Argumenten zum Erhalt der Weimarer Kreisfreiheit, sagte Wolf nach der Urteilsverkündung zu RadioLOTTE Weimar. Wie die städtische Klageschrift gegen das Vorschaltgesetz habe auch das Verfassungsgericht auf die notwendige Einzelfallprüfung hingewiesen. Demnach sei zwar möglich, Mindesteinwohnerzahlen vorzuschreiben, dabei müßten aber neben der Leistungsfähigkeit einer Kommune auch historische Belange und örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Im Einzelfall sei der Gesetzgeber sogar verpflichtet, von den vorgegebenen Zahlen abzuweichen, unterstrich Wolf. Dies sei bisher von der Landesregierung bestritten worden. (wk)
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