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Rechtsaufsicht erklärt Ortsteil-Beschlüsse für nichtig

Nachricht vom 08.Februar 2019

Der Stadtratbeschluß, vier weitere Ortsteile mit Ortsteilrat und Ortsbürgermeister zu schaffen, ist rechtswidrig. Ebenso ist der Beschluß, Ortsteile durch Zusammenlegung zu erweitern ungültig. Das hat jetzt nach Prüfung die Rechtsaufsichtsbehörde im Landesverwaltungsamt festgestellt. In beiden Fällen würde gegen die Thüringer Kommunalordnung verstoßen, heißt es. Dernach seien vor der Neubestimmung von Ortsteilen die Einwohner des betroffenen Ortsteiles anzuhören. Eine solche Bürgerbeteiligung habe es aber nicht gegeben. Er werde in der kommenden Stadtratssitzung am 6. März die Aufhebung der beiden für rechtswidrig erklärten Beschlüsse beantragen, erklärte dazu heute Oberbürgermeister Peter Kleine. Dabei wiederholte er seinen Standpunkt, mehr Bürgernähe werde nicht durch zusätzliche Verwaltungsstrukturen erreicht. Wer solche einfordere, könne das ja als Vorschlag in den kommenden Kommunalwahlkampf einbringen. (wk)


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