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Kleine weist Klage-Androhung zurück

Nachricht vom 10.April 2019

Oberbürgermeister Peter Kleine hat gestern die Klage-Androhung der SPD als "Wahlkampfgeplänkel" zurückgewiesen. Die Anschuldigung, er hätte bei dem Vertragschluß zur Fristverlängerung für das Haus der Frau von Stein am Stadtrat vorbei im Alleingang gehandelt, sei für ihn nicht nachvollziehbar, sagte Kleine in der Rathaus-Pressekonferenz. Seine Legitimation sei der Stadtratbeschluß vom Dezember. Überdies habe er im Hauptausschuß über den Vertragsentwurf informiert. Ihn mit dem Investor Bofill noch vor dem 31. März abzuschließen, habe der laufende Vertrag geboten. Der habe bei Nichterfüllung zu diesem Termin eine Vertragsstrafe oder den Rückkauf des unfertigen Hauses durch die Stadt vorgesehen, erklärte Kleine. Seine Eilentscheidung gebe aber nun die Chance, das Haus noch fertig zu sanieren. Entscheidend sei jetzt der 30. 6. dieses Jahres, an dem die Gewerke die Einbauten abzuschließen hätten. Werde dieser Termin vom Investor nicht gehalten, sei wirklich die letzte Frist verstrichen, so der Oberbürgermeister. (wk)


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