(08.45) Maskenpflicht für medizinische Bereiche verlängert
Nachricht vom 01.Juli 2020
Die Masken-Pflicht für medizinische Bereiche geht in Weimar in die Verlängerung. Laut der 10 . Allgemeinverfügung der Stadt wird sie bis zum 31. Juli fortbestehen. Sie gilt insbesondere in Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern. Sofern der Abstand von 1 Meter 50 eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit in diesen Bereichen auf eine Bedeckung von Mund und Nase zu verzichten. Neben dieser für Weimar geltenden Ausnahme gilt ab sofort allein die Thüringer Verordnung, die das Tragen einer Maske im ÖPNV und in Geschäften regelt. Ebenso gilt nun, dass mit dem Auslaufen der bisherigen Allgemeinverfügung es den Mitarbeitern und den Gästen in der Gastronomie nun gestattet ist keine Maske mehr tragen zu müssen. (mt)
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