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(06.45) Verfassungsgericht erklärt Teile früherer Thüringer Corona-Verordnungen für nichtig

Nachricht vom 02.März 2021

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar hat ein Teil der Corona-Verordnung von Frühjahr und Sommer 2020 für nichtig erklärt. Laut einer Mitteilung des Gerichts beruhe die Nichtigkeit jedoch allein auf formellen Gründen. Insbesondere wurde die Verordnung vom Mai letzten Jahres durch das Gericht gekippt. Dort wurde gegen das sogenannte Zitierverbot verstoßen, heißt es. In der Verordnung wurde die Ermächtigung zur Übertragung der Zuständigkeit von der Landesregierung auf das Gesundheitsministerium nicht als Rechtsgrundlage genannt. Die verordneten Corona-Maßnahmen selbst seien jedoch mit der Verfassung vereinbar. Das Gericht verweist darauf, dass die nachfolgenden Verordnungen nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sind. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht in Teilen eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Corona-Verordnung im Zeitraum von Mai bis Juli 2020. (mt)


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