Neue Allgemeinverfügung für Geflügelhalter im Weimarer Land
Nachricht vom 26.März 2021
Im Weimarer Land müssen Halter*innen von Geflügel ihre Tiere ab sofort in geschlossenen Ställen halten. So teilte es das Landratsamt mit. Diese Maßnahmen gelten zur Bekämpfung der Geflügelpest. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Einrichtung die nach oben hin und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Wi lange die Maßnahmen gelten ist noch unklar. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass Geflügelhalter*innen ihrer Pflicht zur Meldung ihrer Tiere umgehend nachkommen müssen, sollte dies noch nicht erfolgt sein.(cw)
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