(06.45) Stadt erlässt Allgemeinverfügung für Weimarer-Modell-Projekt
Nachricht vom 29.März 2021
Mit einer Allgemeinverfügung will die Stadt ihr Modellprojekt regeln. Sie legt die Bedingungen fest, unter denen die beteiligten Geschäfte, Museen, Galerien und Gedenkstätten bis Mittwoch öffnen können. Die Läden und Einrichtungen können geöffnet werden, sofern sie die Besucher- und Kundenzahl in Relation zur Raumgröße begrenzen. Ebenso müssen sie ein Hygienekonzept vorweisen. Der Zutritt der Besucher und Gäste ist nur mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test zulässig. Die Schnelltests müssen in einem der städtischen Testzentren vorgenommen werden. Die Kontaknachverfolgung erfolgt über die Luca-App, oder über Kontakformulare, die zusätzlich ausliegen. Geschäfte und Dienstleister, die regulär geöffnet sind, müssen sich nicht an diese Voraussetzungen halten. Dazu zählen Buchhandlungen, Friseure und Lebensmittelgeschäfte. Nach wie vor gilt jedoch die Masken- und Abstandpflicht. (mt)
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