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(06.45) Beschluss des Amtsgerichts hat keine Auswirkungen für Thüringen

Nachricht vom 12.April 2021

Der Beschluss des Weimarer Amtsgerichts, dass an zwei Schulen Weimars die Maskenpflicht nicht in Kraft treten darf, wird für ganz Thüringen keine Auswirkungen haben. Das hat das Bildungsministerium mitgeteilt. Laut des Ministeriums wirft der Beschluss gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. Unter anderem wurde er noch nicht ordnungsgemäße bekannt gegeben. Ebenso gibt es Zweifel an der Zuständigkeit des Amtsgerichts. Getroffen habe die Entscheidung das Familiengericht. Für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen sind jedoch die Verwaltungsgerichte verantwortlich. Außerdem können gerichtliche Ge- oder Verbote nur an konkret benannte natürliche oder juristische Personen adressiert werden. Dies gilt damit nicht für die „Leitungen und Lehrer“ zweier Schulen, auf die sich der Beschluss bezieht. Ob die Entscheidung überhaupt rechtliche Wirkung entfalte kann, müsse nun obergerichtlich überprüft werden. Der Beschluss wurde am 8. April durch das Amtsgericht verfügt. Hintergrund ist der Antrag einer Mutter von zwei acht und 14 Jahre alten Jungen. Sie sah das Kindeswohl gefährdet. Das Gerichte hatte den Beschluss auf alle Schüler und Schülerinnen beider Schulen bezogen. Dies könne laut Bildungsministerium jedoch nur für die zwei betroffenen Kinder gelten. (mt)


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