(06.45) FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
Nachricht vom 28.April 2021
In den Bussen Weimars gilt aktuell die Pflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutz-Maske zu tragen. Das haben die Stadtwerke mitgeteilt. Diese Regelung ergibt sich aus der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Pflicht gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ältere Kinder müssen eine medizinische Maske tragen. Außerdem sind Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung davon befreit. Auch gilt dies für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen. (mt)
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