(07.45) Amtsrichter muß sich vor Landgericht verantworten
Nachricht vom 21.Februar 2023
Der Weimarer Amtsrichter, der im April 2021 gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt verfügt hatte, muß sich ab 18. April vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Den Termin hat gestern ein Gerichtssprecher der Deutschen Presseagentur mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte im letzten Sommer Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben. Für die Entscheidung, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken tragen müssten, sei der Mann als Familienrichter nicht zuständig gewesen. Der Beklagte habe sich dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, so die Begründung. Ihm sei es darum gegangen, die angebliche Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen. (wk) (Danke Wolfgang)
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