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Nachricht vom 06.Januar 2006

Die Änderungen zu Weimars Zweitwohnsitz-Steuer-Satzung sind jetzt vom Landesverwaltungsamt genehmigt worden. Verheiratete, die beruflich bedingt eine Nebenwohnung in Weimar unterhalten, brauchen nun die Abgabe nicht mehr zu entrichten. Der Nachtrag war aufgrund eines Bundesverfassungsgerichts-Urteils notwendig geworden. Behördlich abgesegnet ist nun auch der umstrittene Passus, nach dem die Stadtkämmerei berechtigt wird, "zur Feststellung von Abgabetatbeständen" Kontrollen vorzunehmen. Das heißt, daß sich Verwaltungsmitarbeiter auf Anmeldung in Wohnungen umsehen dürfen. (wk)


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