Nachricht vom 11.Mai 2006
Ab sofort darf im Weimarer Land Geflügel wieder im Freien gehalten werden. Das hat das Veterinäramt des Landkreises mitgeteilt. Ausgenommen sei ein Ein-Kilometer-Gebiet um die Gemeinde Hottelstedt, weil dort viele Tiere auf engem Raum konzentriert sind. Hintergrund ist die seit gestern geltende neue Bundesverordnung zur Geflügelhaltung. Danach müssen die Tiere zum Schutz vor der Geflügelpest nur noch in bestimmten Problemzonen in Ställen gehalten werden. Das sind Gebiete, in denen sich Wildwasservögel sammeln und Räume mit hoher Geflügeldichte. Derzeit würden von den zuständigen Behörden solche Gebiete in ganz Thüringen geprüft und bewertet, heißt es aus dem Gesundheitsministerium des Freistaates. (wk)
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