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Thüringer Fünf-Prozent-Hürde vor dem Verfassungsgericht

Nachricht vom 13.Juni 2006

Die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Thüringen hat heute auf dem richterlichen Prüfstand gestanden. Das Thüringer Verfassungsgericht beschäftigte sich in mündlicher Verhandlung mit der Klage der Bündnisgrünen. Die Fünf-Prozent-Klausel verletze die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit, so die Grünen. Sie machten darauf aufmerksam, daß in allen angrenzenden Ländern diese Hürde bei Kommunalwahlen längst abgeschafft sei. Das Verhandlungsergebnis will das Gericht zu einem späteren Termin verkünden. Gegen die Fünf-Prozent-Hürde ist zudem noch eine Klage der FDP anhängig. Die Thüringer Liberalen hatten nach den Kommunalwahlen 2004 geklagt. Inzwischen hat Thüringens Innenminister Karl Heinz Gasser die Novellierung des Kommunalwahlrechts angekündigt. Die Grünen riefen daraufhin die Landesregierung auf, nicht auf richterliche Entscheidungen zu warten, sondern endlich ihre politischen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. (wk)


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