Verfassungsgericht urteilt am 18. Juli über Fünf-Prozent-Hürde
Nachricht vom 14.Juni 2006
Über die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Thüringen will das Landesverfassungsgericht am 18. Juli urteilen. Das wurde gestern nach der mündlichen Anhörung bekanntgegeben. Verhandelt worden war eine Klage der Thüringer Bündnis-Grünen. Sie sehen in der Fünf-Prozent-Klausel die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit verletzt. Laut TA rechnen Prozeßbeobachter mit der Zurückweisung der Klage wegen Formfehler. Wie die Grünen-Sprecherin Astrid Rothe-Beinlich gegenüber RadioLOTTE Weimar dagegen erklärte, stünde ihr Anliegen nicht auf der Kippe. Die richterliche Entscheidung wäre davon abhängig, ob die bisherige Handhabung als Gewohnheitsrecht anerkannt würde oder nicht. Sollte der Antrag der Grünen abgewiesen werden, stünden noch Einzelklagen an, da brauche man nicht die FDP, so Rothe-Beinlich. Thüringer Liberale hatten wegen der Fünf-Prozent-Hürde bereits die Kommunalwahlen 2004 angefochten. Das Weimarer Verwaltungsgericht war danach zu der Überzeugung gelangt, daß die Klausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig sei. Auch die Entscheidung darüber liegt dem Thüringer Verfassungsgericht vor. (wk)
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