Nachricht vom 10.Oktober 2006
Die Sprecher des Volksbegehrens "Für eine bessere Familienpolitik" haben der CDU-Landesregierung Verlogenheit vorgeworfen. Der von ihr verbreiteten Stimmung, das Volksbegehren sei verfassungsfeindlich, würde auf das Schärfste widersprochen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Erklärung. Zu behaupten, daß die Regierung die Pflicht hätte, gegen das Volksbegehren zu klagen, sei wissentlich falsch. Das Recht der Klage könnte sich allenfalls auf eine Verletzung der Haushaltshoheit des Landtages beziehen, heißt es. Der Landtag könnte aber auch ohne Weiteres beschließen, sich die Vorschläge des Volksbegehrens zu eigen zu machen und den Haushalt ändern. Es ginge um nur 0,2 Prozent des Haushaltsvolumens, so die Sprecher des Volksbegehrens. Sie fordern die CDU-Verantwortlichen auf, ein ehrliches Bekenntnis zur Demokratie abzugeben. Nicht die Gerichte sollen die Entscheidung über Volksbegehren treffen, sondern die Thüringer Bevölkerung. (wk)
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