Nachricht vom 13.Oktober 2006
In den kommenden zwei Wochen darf außer am Sonntag wieder Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das Holz muß aber unbelastet und trocken sein, so die Vorschrift. Pflanzenabfälle und Laub sind zu kompostieren oder auf andere geeignete Art und Weise zu entsorgen. Dazu gibt es noch zahlreiche weitere Auflagen. So müssen die Feuer mindestens fünf Meter von der eigenen Grundstücksgrenze entfernt sein. Von der Verbrennung dürfen auch keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft ausgehen. Das Umweltamt appelliert an die Gartenbesitzer, die Vorschriften einzuhalten. (wk)
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