Neues Urteil zur Zweitwohnsitzsteuer
Nachricht vom 16.Oktober 2006
Studierende mit Hauptwohnsitz im Elternhaus müssen keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Weimar entschieden. Gleichzeitig hat es einen Bescheid aufgehoben, mit dem die Stadt Weimar von einem Studierenden die Zahlung der Zweitwohnungssteuer verlangt hat. Er bewohnte während seines Studiums ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft als Nebenwohnsitz; die Hauptwohnung hatte er bei seinen Eltern gemeldet. Laut Gerichtsurteil liegen dabei die Voraussetzungen zur Steuererhebung nicht vor. Die Satzung erfordere, daß der Steuerpflichtige sowohl über die Haupt- als auch die Nebenwohnung vollständig "verfügen" könne. Das sei bei der elterlichen Wohnung nicht der Fall, so die Begründung. (wk)
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