Nachricht vom 09.März 2007
In Weimar dürfen ausgesprochene Touristen-Geschäfte jetzt auch Sonntags und Feiertags öffnen. Nach der überarbeiteten Verordnung für die Ladenöffnung betrifft das Anbieter von Reiseartikeln, relegiösen Gegenständen oder für Weimar typischen Waren. Die Läden müssen in der Innenstadt liegen oder an den Schlössern in Tiefurt oder Belvedere. Sie dürfen maximal sechs Stunden zwischen 11 und 20 Uhr geöffnet sein. Ausgenommen sind der Totensonntag, Karfreitag und der Volkstrauertag. (wk)
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