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Thüringen will Versammlungsrecht nicht verschärfen

Nachricht vom 11.April 2007

Das Versammlungsrecht in Thüringen soll nicht weiter verschärft werden. Wie es aus dem Innenministium des Landes heißt, sei bereits 2005 das Gelände der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dohra unter besonderen Schutz gestellt worden. Damals hatte der Bund das Versammlungsrecht eingeschränkt, um rechte Aufmärsche zur zentralen Gedenkfeier zu verhindern. Weiter wolle man in das grundgesetzlich geschützte Gut nicht eingreifen, auch wenn das Land jetzt dazu berechtigt wäre, so ein Ministeriumssprecher. - Nach der inzwischen erfolgten Föderalismusreform steht das Versammlungsrecht unter Länderhoheit. Davon will jetzt Sachsen Gebrauch machen, um besser gegen Rechtsextremisten vorgehen zu können. (wk)


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