Nachricht vom 22.Oktober 2007
Das Urteil gegen die Sperrung von Verfassungsschutzakten über den Thüringer Linken-Politiker Bodo Ramelow ist jetzt rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zugunsten Ramelows eingelegt worden, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Weimar am Wochenende. Das Gericht hatte Mitte September entschieden, dass Ramelow seine Verfassungsschutzakte einsehen darf. Es hatte damit die vom CDU-Innenminister verfügte Sperrung der Akten verworfen. Das Ministerium habe seine Aktion nur unzureichend begründet, hieß es in dem Urteil. (dpa)
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