Nachricht vom 30.Oktober 2007
Im Prozeß gegen den früheren Weimarer DRK-Geschäftsführer Ralf Göbel haben seine Verteidiger gestern Freispruch verlangt. Für die Anschuldigungen gegen Goebel und seinen damaligen Prokuristen gebe es keine Beweise, so laut heutiger Presse die Begründung. - Die beiden Angeklagten stehen seit Monaten wegen Untreue vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, daß sie sich während der DRK-Geschäftsführung zwischen 1998 und 2001 an städtischen Zuweisungen bereichert haben. Dabei soll es um Millionenbeträge gegangen sein. Als Strafe wurden für Göbel zwei Jahre Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe von 100-tausend Euro und 200 Arbeitsstunden gefordert. Das Urteil soll am 5. November gesprochen werden. (wk)
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