Ehemaliger DRK-Geschäftsführer wegen Betruges verurteilt
Nachricht vom 06.November 2007
Der frühere Weimarer DRK-Geschäftsführer Ralf Göbel ist nach einem siebenmonatigen Prozeß mit einem glimpflichen Urteil davongekommen. Das Weimarer Schöffengericht sah lediglich den Vorwurf des Betruges für erwiesen an und sprach 14 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10-tausend Euro aus. Sein mitangeklagter ehemaliger Prokurist wurde freigesprochen. Göbel habe die Personalkosten von DRK-eigenen Kindereinrichtungen zu seinen Gunsten manipuliert, so das Gericht. Die wahrscheinliche Veruntreuung öffentlicher Gelder in Millionenhöhe sei leider nicht ausreichend beweisbar gewesen. - Die Staatsanwaltschaft hatte für Göbel zwei Jahre Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe von 100-tausend Euro und 200 Arbeitsstunden gefordert. Sie will weitere Anklagen gegen den früheren Weimarer DRK-Geschäftsführer prüfen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. (wk)
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