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Verfassungsgerichtshof setzt Urteil zur 5-Prozenthürde aus

Nachricht vom 22.November 2007

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat das Verfahren zur Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen ausgesetzt. Ursprünglich wollte das Gericht am Montag sein Urteil verkünden. Wie gestern mitgeteilt wurde, wollen die Richter eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema abwarten. Dort stehe nächsten Mittwoch die mündliche Verhandlung zu einer Klage der Grünen aus Schleswig-Holstein an. Ein Neuer Termin zur Thüringer Urteilsverkündung werde von Amts wegen bestimmt, hieß es. - Der Beschluss zur Aussetzung stammt bereits vom 6. November. (wk)


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