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Karlsruhe kippt Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein

Nachricht vom 13.Februar 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt. Es gäbe keine Gründe, in dem Land die Chancengleichheit der Parteien einzuschränken, so die Begründung. Das Urteil hat Auswirkungen auf Thüringen, wo der Landes-Verfassungsgerichtshof in Weimar ein Verfahren mit Blick auf Karlsruhe ausgesetzt hatte. In Weimar geht es um die Anfechtung der Kommunalwahl von 2004 durch die FDP. In Schleswig Holstein hatten die Grünen und die Linken geklagt. Auch sie sahen sich durch die Sperrklausel unangemessen benachteiligt. - Mit dem heutigen Urteil haben alle Flächenländer außer Thüringen und das Saarland keine Fünf-Prozent-Hürde mehr bei Kommunalwahlen. (wk)


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