Nachricht vom 06.Juni 2008
Der wegen Kindesmißhandlung angeklagte 32-jährige Weimarer muß für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zu der Freiheitsstrafe wurde der Mann gestern wegen mehrfacher Körperverletzung und Mißhandlung Schutzbefohlener verurteilt. Das Weimarer Schöffengericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte das Kleinkind seiner ehemaligen Lebensgefährtin immer wieder gequält und geschlagen hat. Der 2-jährige Junge war im vergangenen Dezember mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem der Fall von einer Kindereinrichtung angezeigt wurde. Der Täter war zwar geständig, ist aber bereits mehrfach wegen Gewalttätigkeiten vorbestraft. (wk)
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