Bundesverwaltungsgericht hat entschieden
Nachricht vom 18.September 2008
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern in vier Revisionsverfahren Urteile zur Zweitwohnsitzsteuer gefällt. Demnach verbietet das Bundesrecht nicht deren Erhebung, verlangt es allerdings auch nicht. In Weimar wird die Zweitwohnsitzsteuer bei Studierenden erhoben, die mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind.Der Steuersatz beträgt 13% der Netto-Kaltmiete.Hintergrund sind die für jeden gemeldeten Bürger vom Bund und dem Land finanzierten Schlüsselzuweisungen, die den Kommunen zu gute kommen. (ms)
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