Betteln in Weimar verboten
Nachricht vom 29.Oktober 2002
Seit gestern ist in Weimar eine neue Bettelverordnung in Kraft. Wie der Rathaus - Kurier schreibt, ist das Ansprechen oder Verfolgen von Personen verboten. Das aktive Betteln mit oder ohne Tiere wird untersagt. Des weiteren dürfen Zugänge nicht verengt werden. Das Betteln wird mit einer Geldbuße bis zu 50 Euro geahndet. Die Geltungsdauer der Verordnung beläuft sich auf 20 Jahre. (jr)
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