Nachricht vom 02.März 2004
Das Amtsgericht Weimar benötigt in zehn Monat 33 neue Jugendschöffen. Dann läuft nämlich die Amtsperiode der bisherigen Schöffen nach vier Jahren ab. Auf den Vorschlagslisten müssen doppelt so viele namen stehen, wie eigentlich benötigt werden. Die Bewerber für dieses Ehrenamt sollten Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen haben, müssen aber keine Lehrer oder Erzieher sein. Nähere Auskünfte erteilt das Jugendamt der Stadtverwaltung. (jm)
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