Gartenfeuer im Landkreis Weimarer für März erlaubt
Nachricht vom 19.Februar 2002
Im Landkreis Weimarer Land können Gartenfeuer brennen. Wie das Umweltamt des Landkreises mitteilte, dürfen unbelastete Pflanzenabfälle in der Zeit vom 9. bis 24. März verbrannt werden. Allerdings dürfe die Allgemeinheit davon nicht beeinträchtigt werden und die Feuer seien bei der örtlich zuständigen Gemeinde 2 Werktage vor Beginn anzuzeigen. Um Kleintiere nicht zu gefährden, sei das Material außerdem vorher umzuschichten. (shg)
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