Landgericht Mühlhausen lehnt Aussetzung des Pilz-Verfahrens erneut ab
Nachricht vom 18.September 2001
Das Landgericht in Mühlhausen hat erneut die Aussetzung des Pilz-Verfahrens abgelehnt. Die Prozessbeschleunigung müsse im Vordergrund stehen, sagte der Vorsitzende Richter Krämer. Die Verteidiger des Unternehmers wollten den Prozess unterbrechen, um neu hinzugekommene Akten einzusehen. Einige der Kreditakten seien jedoch schon Bestandteil der Prozessakten und änderten deshalb die Verfahrenssitution nicht grundlegend, so Krämer. Die Verteidiger sehen durch die Akten den Vorwurf des Subventionsbetrugs entkräftet. Pilz und seine Ex-Manager sollen zu Unrecht insgesamt 76 Millionen Mark Fördermittel für das CD-Werk in Suhl-Albrecht kassiert haben.
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