Volksbegehren gefährdet
Nachricht vom 18.September 2001
Das Thüringer Verfassungsgericht will das Volksbegehren "Für mehr Demokratie"möglicherweise zurückweisen. Die "Südthüringer Zeitung"berichtet, die Richter wollten der Argumentation der Landesregierung folgen. Sie störten sich vor allem daran, dass das Volksbegehren mehr Rechte der Bürger bei Haushalts-Entscheidungen vorsieht. Das verletze das in der Verfassung verankerte Haushaltsrecht des Landtages. Vom Verfassungsgericht wurde das nicht kommentiert, die Entscheidung werde erst am Mittwoch verkündet. Rund 360.000 Thüringer hatten das Volksbegehren unterschrieben, das mehr direkten Einfluss der Menschen auf politische Entscheidungen vorsieht. Die Landesregierung hatte gegen das Volksbegehren geklagt.
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