Nachricht vom 02.Juni 2004
Das Urteil des Oberlandesgerichtes zur Entschädigung von Eigentümern ehemaliger DDR-Grundstücke soll für Weimar keine Auswirkungen haben. Das gab jetzt die Stadtverwaltung Weimar bekannt. Als Begründung hieß es, dass die Eigentumsverhältnisse mit der Errichtung von Platten- und Neubaugebieten in Weimar zu DDR-Zeiten "nach den damaligen Vorschriften" geklärt worden seien. In der Regel sei nicht auf privatem Grund und Boden gebaut worden. Zudem habe man sich mit einem Betroffenen aus Weimar-Nord, der Anspruch auf Entschädigung erhoben hatte, einvernehmlich geeinigt. Für die Stadt Erfurt stehen hingegen Entschädigungen in Millionenhöhe an. (mg)
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