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Verfassungsgericht weist Klage gegen kommunalen Finanzausgleich ab

Nachricht vom 18.März 2010

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am Vormittag Klagen gegen den kommunalen Finanzausgleich als unzulässig zurückgewiesen. Die beschwerdeführenden Gemeinden hätten nicht hinreichend dargelegt, daß der Verteilungsschlüssel für die Zuweisungen ihr Recht auf Selbstverwaltung verletzte. - Die Stadt Gera sowie die Gemeinden Bad Langensalza und Straufhain hatten gegen den Freistaat geklagt. Der Gesetzgeber habe 2008 und 2009 die Mittel, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellte, falsch berechnet. Damit sei die verfassungsrechtlich geschützte Garantie auf kommunale Selbstverwaltung verletzt worden. Ihnen sei kein finanzieller Spielraum für freiwillige Aufgaben verblieben. (wk)


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