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Verfassungsrichter entscheiden über Kommunalfinanzen

Nachricht vom 02.November 2011

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar verkündet heute seine Ansicht zum umstrittenen Länderfinanzausgleich. Am Vormittag wird das Urteil zu einer Klage der FDP-Landtagsfraktion von August 2010 gesprochen. Nach Ansicht der Liberalen sind die Berechnungen für die Überweisungen an Städte, Gemeinden und Kreise verfassungswidrig. Die Kläger bezogen sich dabei auf das Urteil des Verfassungsgerichtes von 2005. Danach muß sich die Höhe der Zahlungen an den tatsächlichen Kosten der Kommunen orientieren. Man wolle mit der Normenkontrollklage generelle Klarheit bei der Bedarfsermittlung erreichen, so die FDP. - Die milliardenschweren Zahlungen des Landes an die Kommunen waren immer wieder Grund für politische Auseinandersetzung in Thüringen. (wk)


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