Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen für Bandidos-Mitglieder
Nachricht vom 13.November 2012
Die Urteile gegen zwei Weimarer Bandidos-Mitglieder vom vergangenen Jahr sind jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die vom Landgericht Gera verhängten Haftstrafen bestätigt. Die Revisionen der beiden Angeklagten wurden gestern als unbegründet zurückgewiesen. Sie sitzen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Brandstiftung für sechseinhalb Jahre beziehungsweise für dreieinhalb Jahre ein. Der damals in dem Prozess ebenfalls verurteilte "Ex-Präsident" des Weimarer Rocker-Clubs hatte seine Revision bereits im April zurückgezogen. Der "Anführer" bekam in Gera zwei Jahre und drei Monate, unter anderem wegen Erpressung und Beleidigung. In Erfurt war er wegen gefährlicher Körperverletzung, Hehlerei und Bedrohung zu fünf-einhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. (wk)
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