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Gericht erklärt Teile des Polizeiaufgabengesetzes für verfassungswidrig

Nachricht vom 21.November 2012

Das neue Thüringer Polizeiaufgabengesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat am Vormittag das Landes-Verfassungsgericht in Weimar erklärt. Mehr als ein Dutzend Punkte würden unter anderem gegen die Menschenwürde verstoßen, hieß es zur Urteilsverkündung. Außerdem seien die Kriterien für eine Telefon- oder Videoüberwachung zu unklar formuliert. - Drei Rechtsanwälte aus Erfurt hatten gegen die erweiterten Polizei-Befugnisse zur heimlichen Datenerhebung geklagt. Dabei ging es um den Einsatz verdeckter Ermittler, die Wohnungsüberwachung sowie um die Abhörung von Telefongesprächen. Dies ginge zu Lasten von Anwälten, so die Beschwerdeführer. Sie wurden in Weimar vom 82-jährigen FDP-Politiker Burkhard Hirsch vertreten. - Das Thüringer Polizeiaufgabengesetz muß nun bis Ende September 2013 geändert werden. Solange dürfen die Regelungen in Kraft bleiben. (wk)


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