Staatsanwaltschaft versiegelt Datenspeicher der Polizei
Nachricht vom 10.August 2016
Nachdem die Medien in den vergangenen Tagen über „jahrelanges heimliches Mitschneiden von Telefonaten“ durch die Thüringer Polizei berichteten, informierte Thüringens Innenminister Poppenhäger, das Kabinett über die ersten Untersuchungsergebnisse. „Das Ministerium arbeitet zügig an der Umsetzung einer neuen, aktualisierten Dienstanweisung für die Polizei. Die bisherige Dienstanweisung wurde am 5. Juli 2016 außer Kraft gesetzt und wird nun überarbeitet“, erklärte der Minister und betonte zugleich, dass zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingehende Notrufe weiterhin automatisch aufgezeichnet würden. Dies betrifft ausschließlich die Notrufe der Landeseinsatzzentrale, die über die Notrufnummer 110 zu erreichen ist. Dies ist zulässig und durch die entsprechende Rechtsprechung abgesichert. Grundlage zur Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei war bislang eine am 1. August 1999 in Kraft getretene Dienstanweisung. Sie regelte neben der automatischen Aufzeichnung des Notrufes auch die automatische Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten. Ob die damalige Dienstanweisung von 1999 in allen Teilen der Praxis so umgesetzt wurde oder ob es datenschutzrechtliche Verstöße gab, wird derzeit intensiv geprüft. Dagegen stießen Datenschützer während ihrer Untersuchungen auf unerwartete Hindernisse . Wie der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse dem MDR mitteilte, konnten seine Mitarbeiter in der Polizeiinspektion Greiz nicht auf die Datenspeicher der Telefonanlage zugreifen. Sie seien von der Staatsanwaltschaft versiegelt worden. Damit hätten sich die Datenschützer auf Gespräche mit den Polizeibeamten konzentrieren müssen. Hasse will nun mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten, damit seine Kontrolleure Zugang zu den versiegelten Telefonanlagen erhalten. (am)
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